Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Vertragsbedingungen Donautal Kanuverleih

Alle angebotenen Leistungen des Donautal-Kanuverleihs, Bootsvermietung und Kanutouren, Inhaber Michel Doll, Bei der Brücke 1, 72488 Sigmaringen-Gutenstein (nachstehend „DK“) werden auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgenommen. Diese Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften.

Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung erkennen Sie diese an. 

1. Abschluss des Vertrages 

1.1 Mit der Anmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax oder Email erfolgen kann, bietet der Kunde DK den Abschluss eines Vertrages (Bootsvermietung und/oder Kanutouren) auf der Grundlage der Ausschreibung der DK verbindlich an. Es wird dringend empfohlen, die Buchung nach vorheriger telefonischer Abstimmung der Wünsche und Verfügbarkeit der Leistungen schriftlich vorzunehmen.  

1.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von DK an den Kunden oder Gruppenauftraggeber zustande.

1.3 Bei Verträgen, die direkt über den Webshop abgeschlossen werden, gilt folgendes: Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Bootsmiete ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Anklicken des Kontrollkästchens „Hiermit akzeptiere ich die AGB “ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. DK schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Im Regelfall erfolgen Annahmeerklärung und Empfangsbestätigung durch DK gemeinsam. 

1.4 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden / Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei Anmeldungen von Schulklassen, Gruppen, Vereinen, Firmen, Institutionen, Behörden oder sonstigen Personenmehrheiten haften der Anmeldende und, soweit vorhanden, der Rechtsträger, soweit diese eine entsprechende Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 

1.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 8 jederzeit möglich

2. Besonderheiten bei der Buchung von Gruppenleistungen 

2.1 Die nachfolgenden Bestimmungen Ziffer 2.2 bis 2.3 gelten, soweit die vertragliche Vereinbarung der von DK zu erbringenden Leistungen und/oder die Buchungsabwicklung über einen Gruppenauftraggeber erfolgt. 

2.2 Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten der Kunden. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht der Kunden rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese Bedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen - und solche von DK entgegenzunehmen. Der Kunde kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber DK widerrufen.

2.3 Von den Vereinbarungen mit dem Kunden und diesen Bedingungen bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftraggeber, die dessen eigene Rechte und Pflichten gegenüber DK betreffen, unberührt.

2.4 Sind mit dem Gruppenauftraggeber bestimmte Teilnehmerzahlen, bzw. nach Teilnehmerzahlen gestaffelte Preise vereinbart, so haftet der Gruppenauftraggeber, bzw. die anmeldende Person, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 1.4 vorliegen, unmittelbar und unabhängig davon, ob eine Verpflichtung des/der Teilnehmer(s) diesbezüglich besteht auf die Preisdifferenz bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl durch Absage, Rücktritt oder Teilrücktritt nach Vertragsschluss, bzw. bei Nichtteilnahme.

3. Leistungen / Leistungsänderungen von DK

3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen von DK ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung - bei Gruppenreisen aus dem Vertrag oder der Buchungsbestätigung an den Gruppenauftraggeber. Leistungsträger, Reisebüros und insbesondere der Gruppenauftraggeber und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sind von DK nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Ausschreibung von DK oder die Buchungsbestätigung, bzw. die mit dem Gruppenauftraggeber getroffenen Vereinbarungen, hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Vertrages abändern. 

3.2 DK ist bemüht auch Personen mit Behinderung die Teilnahme an allen Angeboten und Touren zu ermöglichen. Von der Leistungspflicht von DK nicht umfasst ist jedoch die Eignung der Tour, der Kanus und der Ausrüstungsgegenstände für Personen mit Behinderung, bzw. die Pflicht zur Überprüfung oder Hinweise hierzu, insbesondere nicht Barrierefreiheit und die Gestellung besonderer Ausrüstung sowie technischer oder personeller Hilfeleistung. 

3.3 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des geschlossenen Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von DK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. DK ist verpflichtet, den Kunden, bzw. den Gruppenaufraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird DK dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Anzahlung und Restzahlung

4.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20% des Preises pro Person. Die Anzahlung ist ohne weitere Aufforderung nach Zugang der Buchungsbestätigung zahlungsfällig. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als eigene übernommen hat, bleiben davon unberührt. Bei Onlinebuchungen durch Einzelkunden wird die gesamte Zahlung sofort fällig, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. 

4.2 Die gesamte Restzahlung ist ausschließlich per Überweisung mit Gutschrift spätestens 1 Woche nach Antritt zahlungsfällig. Bei der Überweisung sind Name, Anschrift und Tourendaten vollständig anzugeben.

4.3 Soweit DK zur mangelfreien Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Preises kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist DK berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und Stornokosten gemäß Ziffer 7 und 8 dieser Bedingungen in Rechnung zu stellen.

4.5 Bei Gruppenreisen sind der Gruppenauftraggeber, bzw. seine Mitarbeiter oder Beauftragten, von DK nicht inkassobevollmächtigt. 

5. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

5.1 DK kann keine Einstandspflicht, bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse übernehmen. Alle Reisen, Touren und Angebote werden von DK daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen. 

5.2 Bei Regen ist entsprechende Ausrüstung selbst mitzubringen.

5.3 Jedwede Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, weder Vertragsbedingung noch Vertragsgrundlage.

5.4 Witterungsverhältnisse gleich welcher Art insbesondere Regen (mit Ausnahme höherer Gewalt), rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, Terminverschiebung, Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen.

5.5 Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am Leistungsort, Bei der Brücke 1, 72488 Sigmaringen - Gutenstein maßgeblich.

5.6 Es besteht Fahrverbot bei Niedrigwasser im Donautal, wenn der Pegel Beuron - unter 53 cm liegt. Bei einem Pegel von über 140 cm kann die Tour ebenfalls abgesagt werden, wenn nach Einschätzung durch DK die Sicherheitsrisiken bzw. die Gefahren- situation eine solche Absage rechtfertigen. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, indem er am Vorabend der Tour nach 19.00 Uhr auf der Homepage von DK unter "Aktuelles" prüft, ob die Kanutour aufgrund des Pegels stattfinden kann. Bei einem Fahrverbot erhält der Kunde zusätzlich eine Nachricht per E-Mail von DK. Bei Absage durch DK wegen einem zu niedrigen Pegelstand bietet DK dem Kunden einen Gutschein, Rückzahlung oder Umbuchung an.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von DK zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. DK bezahlt an den Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an DK zurückerstattet worden sind.

7. Rücktritt und Kündigung durch DK

7.1 DK kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit

a) Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die von der Tourenbegleitung oder sonstigen Beauftragten von DK aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour, bzw. der Reise gegeben wurden oder werden 

b) der/die Gruppenverantwortliche(n) ihren besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour, bzw. der Reise nicht nachkommen

c) Teilnehmer oder Gruppenverantwortliche gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen von DK enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden, insbesondere den „Wichtigen Hinweisen bezüglich Kanutouren“. Kündigt DK, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; DK muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die Mitarbeiter, Tourenbegleiter und Betreuer von DK sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von DK wahrzunehmen. 

Kündigt DK, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; DK muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

7.2 DK kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Vertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Ausschreibung Bezug genommen.

b) DK ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber, die Absage der Tour unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass diese wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) DK ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber der Absage unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, dass die Leistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 

d) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Leistung verlangen, wenn DK in der Lage ist, solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage gegenüber DK geltend zu machen. 

e) Mit dem Gruppenauftraggeber als dessen eigene vertragliche Pflichten getroffenen Vereinbarungen zu Teilnehmerzahlen (siehe hierzu auch Ziffer 1.4 und 2.4) bleiben hiervon unberührt. 

7.3 Vor Antritt der Fahrt wird durch DK das Rücktrittsrecht in Anspruch genommen, wenn die planmäßige Durchführung der Fahrt durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, beispielsweise in Fällen höherer Gewalt. Insbesondere muss DK auch kurzfristig, bis zum Beginn der Kanutour, vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Niedrigwasser, etc. einen sicheren Verlauf der Fahrt nicht zulassen oder behördliche Anweisungen dies verlangen. In diesen Fällen erstattet DK die gezahlte Miete in voller Höhe. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 

8.1 Der Kunde kann bis Vertragsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber DK, die schriftlich erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Teilnehmers gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang bei DK. 

8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden, stehen DK unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Preis pro Person zu: 

a) Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Vertragsbeginn 20 % vereinbarten Gesamtpreises
b) bei Rücktritt vom 44. bis 35. Tag vor Vertragsbeginn 50 % vereinbarten Gesamtpreises
c) bei Rücktritt vom 34. bis 01. Tag vor Vertragsbeginn 80 % des vereinbarten Gesamtpreises.
d) Bei Rücktritt am Tag der vereinbarten Tour/Reise oder bei Nichtantritt 90% vereinbarten Gesamtpreises.

8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Kunden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden.

8.4 Dem Kunden ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten oder Bearbeitungsentgelte gestattet, DK nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

8.5 DK behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend den entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegenden Kosten zu berechnen.

8.6 Können in den Rücktrittsfällen nach 5. 2a) bis c) bei Mietverträgen die Mietgegenstände für den ganzen Mietzeitraum anderweitig vermietet werden, so fällt lediglich ein Entgelt nach a) an. Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich, errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt.

8.7 Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Kunden, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht. Hier wird auf Ziffer 5 dieser AGB verwiesen. 

9. Obliegenheiten des Teilnehmers

9.1 Der Teilnehmende und bei Gruppen der Gruppenverantwortliche ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Eventuelle Schäden sind gering zu halten und zu vermeiden. Vor der mängelbedingten Kündigung des Vertrages hat er DK eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von DK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

9.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Teilnehmende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Miete / des Events geltend zu machen. Die Geltendmachung kann zur Wahrung der Frist nur gegenüber DK unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9.3 Vertragliche Ansprüche des Teilnehmenden, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder die Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Alle übrigen Ansprüche verjähren in drei Jahren.

10. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen 

10.1 Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während der Tour erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß Ziffer 7.1 dieser Bedingungen wird noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

10.2 Bei Touren, bei denen Kanus zum Einsatz kommen, müssen alle Teilnehmer, die älter als 8 Jahre sind, schwimmen können.

10.2 Den Teilnehmern, auch sofern sie schwimmen können, ist das Tragen von Schwimmwesten Pflicht. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.

10.3 Es besteht vor und während der Tour Drogen- und Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. 

10.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln. 

10.5 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Mieter und Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. 

10.6 Es ist grundsätzlich verboten, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern. 

10.7 Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.

10.8 Das Befahren, bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich, nicht nur im Bereich von Kanutouren, sondern grundsätzlich, streng verboten.

10.9 Im Bereich der Kanutouren birgt die Mitnahme von Babys und Kleinkindern sowie von Tieren, insbesondere von Hunden erhebliche Gefahren, insbesondere auch für das Kentern. Der Teilnehmer trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für jedwede Folgen, die sich aus einer solchen Mitnahme ergeben.

10.10 Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mit-Teilnehmer berücksichtigt werden.

10.11 Die von DK bereitgestellten Materialien sind sorgfältig und pfleglich und nur für den bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden. Der Reisende haftet bei Kanutouren DK gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von DK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Für durch den Kunden schuldhaft verursachte Beschädigung oder Verlust der bereitgestellten Ausrüstung, ist der Kunde DK gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

10.12 Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an den Kanus und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von DK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

10.13 Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach Ziffer 10.1 bis 10.9, dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von DK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde.

10.14 Bei Gruppen haftet die Firma/Institution nach Maßgabe von Ziffer 10.13 gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Sie haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, es sei denn, sie weist nach, dass dieser nicht aus dem Kreis ihrer Teilnehmer stammt.

10.15 DK haftet nicht für mitgeführte Gegenstände z.B. Handy, Brillen, Kameras und andere Wertgegenstände.

10.16 Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme ist der Kunde verpflichtet, DK unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen

10.17 DK ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung von mehr als 2 Stunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Vergabe entfällt die Vergütungspflicht des Kunden.

10.18 Verspätungen bezüglich der Rückgabe hat der Kunde DK unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat DK den Ausfall bei verspäteter Rückgabe zu erstatten. Ist für die Rückgabe ein schuldhaftes Verhalten des Kunden ursächlich geworden, so ist der Kunde DK auch zum Ersatz des weitergehenden Schadens, insbesondere bezüglich Abstandszahlungen an Nachmieter, verpflichtet.

11. Haftung von DK, Kosten von Rettungseinsätzen.

11.1 DK gibt, z.B. bei Kanutouren, Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Teilnehmer weiter. DK haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/ oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung und/oder –Weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11.2 Die vertragliche Haftung von DK, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reisenden von DK weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder

b) DK für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3 Für die Haftung von DK bei Gruppenreisen wird ergänzend auf Ziffer 13.2 verwiesen.

11.4 Kommt es durch den Teilnehmer, unabhängig davon, ob dies auf dessen Veranlassung oder veranlasst durch Dritte geschieht, zu Rettungs- oder Bergungseinsätzen so haben der Teilnehmer, bzw. der Gruppenverantwortliche die entstehenden Kosten selbst zu tragen.

11.5 DK haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein Verschulden von DK oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mitverursacht wurde. 

11.6 DK haftet nicht für persönliche Gegenstände des Teilnehmers, die dieser an Bord nimmt, insbesondere übernimmt DK
keine Haftung bei Verlust und/oder Beschädigung im Rahmen der Tour, soweit DK oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht hat, auch wenn diese in denen von DK zur Verfügung gestellten Behälter aufbewahrt werden.

12. Verjährung, Abtretungsverbot 

12.1 Ansprüche des Kunden gegenüber DK, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.

12.2 Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. 

13. Gerichtsstand, Rechtswahl 

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann DK nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von DK gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von DK maßgebend.

14. Besondere Bestimmungen bei Gruppenreisen

14.1 DK haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die mit oder ohne Kenntnis von DK vom Gruppenauftraggeber zusätzlich zu den Leistungen von DK angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Reisenden zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht, soweit der Einsatz oder die Kosten durch die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten von DK schuldhaft verursacht wurden.

Hierzu zählen insbesondere:

a) Organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit DK vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort.

b) Nicht im Leistungsumfang von DK enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort, Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.

c) Von DK auf Wunsch des Gruppenauftraggeber vermittelte Reiseleiter.

14.2 DK haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers oder seiner Beauftragten vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen der vertraglichen Leistungen, Weisungen an örtliche Führer/innen, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber dem Reisenden, soweit diese nicht mit DK abgestimmt und ausdrücklich gebilligt wurden.

14.3 Soweit für die Haftung von DK gegenüber dem Kunden an den Vertragspreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem Gruppenauftraggeber und DK vereinbarte Vertragspreis maßgeblich, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jedweder Art, welche vom Gruppenauftraggeber gegenüber dem Reisenden erhoben wurden.

14.4 Der Reisende hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen bei der/dem von DK eingesetzten Reiseleiter/in bzw. örtlichen Führer/in vorzunehmen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Gruppenauftraggeber ist nur dann ausreichend, wenn von DK keine eigene Reiseleitung oder örtliche Führung eingesetzt ist oder diese nicht erreichbar ist.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: www.donautal-kanuverleih.de/datenschutz 

16. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Auftraggebers ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Auftraggeber angehört, für den Auftraggeber günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Solchen Auftraggebern, die Verbraucher sind, gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Internetplattform zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform kann über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden (Stand: April 2024). DK nimmt derzeit nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.


Firma: Donautal Kanuverleih
Inhaber: Michel Doll
Anschrift:
Bei der Brücke 1
772488 Sigmaringen-Gutenstein
Telefon: +49 173-8603075
Internet: www.donautal-kanuverleih.de

E-Mail: info@donautal-kanuverleih.de

Stand: 01.03.2025

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